ÈÓúÜÜãö Çááå
ÇáÑøóÍúãóäö ÇáÑøóÍöíÜÜãö
ÇáÍãÏ ááå, æ ÇáÕøáÇÉ æ ÇáÓøáÇã Úáì ÑÓæá Çááå.
Der Gottesdienst im Islam
Muhammad S. Al-Almany
herausgegeben von :
Kooperatives Büro für die Da'wa-Arbei unter Ausländern in Rabwah/ Riyadh (Saudi-Arabien)
Im Namen Allahs, des
Barmherzigen, des Erbarmers
Aller Lob und Dank gebührt
Allah, und Segen und Heil auf dem Gesandten Allahs
Für die meisten Menschen bedeutet "Gottesdienst" das Vollziehen einer religiösen Handlung zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten, dafür vorgesehenen Ort.
Die Christen vollziehen ihren Gottesdienst sonntäglich in den Kirchen, die Juden begehen ihn samstags in den Synagogen und die Muslime begeben sich am Freitag in die Moscheen. Dazu kommt das Zelebrieren jeder Religion der jeweiligen Fest- und Feiertage.
Dies ist richtig, doch ist damit noch nicht einmal ein Bruchteil dessen beschrieben, was der Begriff "Gottesdienst" für einen gläubigen Muslim bedeutet.
Wenn wir zunächst das Thema im Bezug auf den Islam von außen betrachten, so stellen wir fest, daß in islamischen Gesellschaften fünfmal täglich laut und für jeden vernehmbar zum Gebet gerufen wird. Auf diese Weise wird der muslimische Geschäftsmann, der Bauer, Handwerker, Angestellte und Direktor aufgefordert, sich in die Moschee zu begeben, um gemeinsam das jeweilige Pflichtgebet zu verrichten.
Somit wird jeder zumindest fünfmal täglich daran erinnert, seine Beziehung zu dem Einen Gott, der alles erschaffen hat, zu festigen. Fünfmal täglich fallen alle Standesunterschiede, und alle haben dieselbe Pflicht zur Verrichtung des Gebets. Niemand, gleich welchen Wohlstands und gleich welcher sozialer Schicht, wird von dieser Pflicht entbunden. Alle haben sich vor Allah niederzuwerfen.
Wer nach besonderer Belohnung bei Allah strebt, folgt dem Ruf frühzeitig, um einen Platz in der vordersten Reihe der Betenden einzunehmen. In den Moscheen sind die vordersten Reihen nicht für diejenigen reserviert, die es zu Rang und Wohlstand gebracht haben, denn auch hier gilt der Grundsatz, den Allah bestimmt hat:
{Åöäøó
ÃóßúÑóãóßõãú ÚöäúÏó Çááøóåö ÃóÊúÞóÇßõãú}
(ÇáÍÌÑÇÊ: 13)
"Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der
Gottesfürchtigste unter euch."
(Qur'an 49: 13)
Der Begriff
des Gottesdienstes im Islam (arabisch: al 'Ibaadah)
geht aber weit über das Verrichten der täglichen fünf
Gebete hinaus.
Al-'ibaadah bedeutet, daß
sich der Mensch seinem Herrn unterwirft, indem er aus
Liebe zu ihm und aufgrund seiner Verherrlichung die
Gebote seines Herrn erfüllt und den Verboten seines
Herrn fernbleibt.
Allah
in Erfüllung Seiner Gebote und im Einhalten Seiner
Verbote zu dienen bedeutet außerdem, Allah allein
zu dienen und niemandem außer Ihm.
Damit wird
allem und jedem außer Allah jegliche Göttlichkeit und
somit das Recht auf Verherrlichung, Verehrung und
Anbetung abgesprochen.
Dies ist
die Zentrale Botschaft des Islam (Islam
bedeutet sprachlich die Unterwerfung unter den Willen
Allahs) und die praktische Umsetzung des
muslimischen Glaubensbekenntnisses:
"áÇ Åáå ÅáÇ Çááå, ãÍãÏ ÑÓæá
Çááå"
("
"Es gibt keine (wahre)
Gottheit außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte
Allahs"
Es genügt
also nicht, den "Glauben" an die Einzigkeit Allahs
lediglich im Herzen zu tragen, ohne daß dieser sich in
Aussagen und Taten manifestiert. "Glaube" im
Islam (al Iimaan) bedeutet die Einheit der
Überzeugung im Herzen, der Aussage mit der Zunge und den
Taten des Körpers.
Allah der
Erhabene befiehlt dem Menschen, Ihm in praktischer
Umsetzung des Glaubens an Seine Einzigkeit aktiv zu
dienen und niemandem sonst, außer Ihm allein:
{æóÇÚúÈõÏõæÇ Çááøóåó æóáÇ ÊõÔúÑößõæÇ Èöåö ÔóíúÆðÇ}
(ÇáäÓÇÁ: 36)
"Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei."
(Qur'an 4: 36)
Wer
irgendeine Art des Dienens ('Ibaadah) etwas
oder jemandem neben oder außer Allah widmet, hat somit
gegen das Bekenntnis der Gläubigen verstoßen und hat die
Religion der Propheten verlassen, ist also kein Muslim
mehr, ganz so wie derjenige, der es generell ablehnt,
Allah zu dienen.
Die Arten
des Dienens ('Ibaadah) werden in drei Bereiche
eingeteilt:
1.
Dienen durch Taten der Zunge
(Aussagen)
2. Dienen durch äussere Taten: Als äussere Taten werden die mit dem Körper ausgeführten oder äusserlich sichtbaren Handlungen bezeichnet, wie beispielsweise das Gebet, Sprechen von Bittgebeten (Du'aa), Fasten, Vollziehen der Pilgerfahrt, Entrichten von Armenspenden, etc.
3. Dienen durch innere Taten: Als innere Taten werden allgemein die "Taten" des Herzens bezeichnet, wie beispielsweise Liebe und Furcht, Haß, Vertrauen, Bescheidenheit, Ergebenheit, Genügsamkeit, Hoffnung etc.
So sagte
der Gelehrte Ibn Taimiya über den Gottesdienst im Islam
(al 'Ibaadah):
"Al-'Ibaadah ist ein zusammenfassender
Begriff für alles, was Allah liebt an Aussagen oder an
inneren wie äusseren Taten."
Was Allah
liebt und was Er verabscheut, was Er befiehlt und was Er
für verboten erklärt hat, ist den Menschen durch Seine
Gesandten offenbart worden.
Wie
wir Allah heute dienen sollen, wurde uns in Seinem
letzten Wort an die Menschheit, dem Qur'an, offenbart
und uns vom letzten der Propheten (Segen und Heil auf
ihnen allen) erklärt und vorgelebt.
Es ist den
Menschen von Allah dem Erhabenen und Seinem Gesandten
Muhammad (Segen und Heil auf ihm) unmißverständlich
erklärt worden, was Pflicht (waajib/ fardh),
erwünscht oder empfohlen (mustahabb), verboten
(haraam), unerwünscht oder verhaßt (makruuh)
oder erlaubt (mubaah/ halaal) ist.
Das
korrekte Handeln mit Zunge, Herz und Körper entsprechend
dieser fünf Regelungen des Islam (ahkaam al khamssa),
um das Wohlgefallen Allahs auf sich zu ziehen und in
Hoffnung auf Seine Belohnung, wird 'Ibaadah
genannt und bedeutet, Allah zu dienen.
Es werden
lediglich unsere Taten sein, die wir nach dem Tod mit
ins Jenseits nehmen werden.
Kein
Reichtum, keine Macht und soziale Stellung, keine
Familienmitglieder, Freunde oder Anhänger werden uns am
Tag der Abrechnung nutzen, indem sie uns vor der Strafe
Allahs bewahren und uns der Ewigkeit im Paradies näher
bringen.
Das
Einzige, was uns helfen wird, sind unsere Taten, die von
Allah geliebt und angenommen sind, das heißt,
jene Taten der Zunge, des Herzens und des Körpers, die
wir im Leben mit der Absicht (Niyah) vollbracht
haben, einzig Allah zu dienen.
Der Prophet
Muhammad (Segen und Heil auf ihm) sagte:
"íóÊúÈóÚõ
ÇáúãóíøöÊó ËóáÇËóÉñ ÝóíóÑúÌöÚõ ÇËúäóÇäö æóíóÈúÞóì ãóÚóåõ
æóÇÍöÏñ íóÊúÈóÚõåõ Ãóåúáõåõ æóãóÇáõåõ æóÚóãóáõåõ
ÝóíóÑúÌöÚõ Ãóåúáõåõ æóãóÇáõåõ æóíóÈúÞóì Úóãóáõå."
(ÇáÈÎÇÑí¡ ãÓáã¡ ÇáÊÑãÐí¡ ÇáäÓÇÆí¡ ÃÍãÏ)
"Dem
Toten folgen drei (Dinge)
(an sein Grab), zwei kehren zurück und eines (dieser
Dinge) bleibt bei ihm: Es folgen ihm seine Angehörigen,
sein Vermögen und seine Taten. Seine Angehörigen und
sein Vermögen kehren zurück und seine Taten bleiben."
(Überliefert bei Al-Bukhaarii, Muslim, At-Tirmidhii,
An-Nassaaii und Ahmad)
Damit aber
Allah eine gute Tat (d.h. eine den Regelungen des Islam
entsprechende Tat) liebt und diese als 'Ibaadah
annimmt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Der Islam: Der die Tat
Ausführende muß Muslim sein und als solcher sterben. Das
bedeutet, daß er das islamische Glaubensbekenntnis
gesprochen hat und er den Glauben an die Einzigkeit
Allahs im Recht auf Verherrlichung, Verehrung und
Anbetungswürdigkeit praktisch umsetzt. Allah der
Erhabene sagt:
{ÃõæáóÆößó
áóãú íõÄúãöäõæÇ ÝóÃóÍúÈóØó Çááøóåõ ÃóÚúãóÇáóåõãú}
(ÇáÃÍÒÇÈ: 19)
"Jene haben nicht geglaubt; darum läßt Allah ihre Taten
hinfällig werden."
(Qur'an 33: 19)
2.
Al Ikhlaas (Die Reinheit der Absicht): Dies
bedeutet, die jeweilige Tat aufrichtig und einzig
und allein für die Zufriedenheit und das
Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung
auszuführen.
Es ist
somit erforderlich, seine Absicht (Niyah) von
jedem anderen Grund für die Ausführung dieser Tat zu
reinigen und zu befreien, so daß die Absicht für die
jeweilige Handlung nicht vom Streben nach irgendetwas
außer dem Wohlgefallen Allahs, wie beispielsweise
persönlichem Gewinn an Reichtum oder Ansehen im
Diesseits, verunreinigt wird. Allah der Erhabene sagt:
{æóãóÇ
ÃõãöÑõæÇ ÅöáÇ áöíóÚúÈõÏõæÇ Çááøóåó ãõÎúáöÕöíäó áóåõ
ÇáÏøöíäó}
(ÇáÈíäÉ: 5)
"Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als Allah zu
dienen, Ihm allein und aufricht die Religion widmend."(Qur'an
98: 5)
3.
Al Mutaaba'ah (Die
Befolgung): Dies bedeutet, die jeweilige Tat in
vollständiger Übereinstimmung mit dem Qur'an und den
Aussagen und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen
und Heil auf ihm) auszuführen, ohne Weglassung und
ohne Ergänzung. Allah der Erhabene sagt:
{æóãóÇ
ÂÊóÇßõãõ ÇáÑøóÓõæáõ ÝóÎõÐõæåõ æóãóÇ äóåóÇßõãú Úóäúåõ
ÝóÇäúÊóåõæÇ æóÇÊøóÞõæÇ Çááåó Åöäøó Çááåó ÔóÏöíÏõ
ÇáúÚöÞóÇÈö}
(ÇáÍÔÑ: 7)
"Und was immer der Gesandte euch gibt, so nehmt es, und
was immer er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und
fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Strafen."
(Qur'an 59: 7)
Und der
Prophet (Segen und Heil auf ihm) sagte:
"ãóäú
Úóãöáó ÚóãóáÇ áóíúÓó Úóáóíúåö ÃóãúÑõäóÇ Ýóåõæó ÑóÏøñ."
(ÇáÈÎÇÑí¡ ãÓáã)
"Wer
eine Tat ausführt, die nicht von dieser, unserer
Angelegenheit (der Religion) ist, so ist sie (die Tat)
zurückgewiesen
(also von Allah nicht
angenommen)." (Überliefert bei Al-Bukhaarii und
Muslim)
Für das
Erfüllen dieser Voraussetzung (al Mutaaba'ah)
ist es erforderlich, daß die jeweilige Handlung sich in
folgenden sechs Punkten mit dem Qur'an und den Aussagen
und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen und Heil
auf ihm) im Einklang befindet:
1- Grund
für die Handlung)
2- Art
(indem man beispielsweise kein Pferd als
Schlachtopfer erbringt, wenn ein Schaf verlangt ist)
3- Anzahl
4- Art und
Weise der Ausführung der jeweiligen Handlung
5- Zeit für
die Handlung
6- Ort für
die Handlung
Diese
Vorraussetzungen (al Islaam, al Ikhlaas
und al Mutaaba'a) müssen erfüllt sein,
damit Allah eine gute Tat akzeptiert und annimmt und
damit uns diese 'Ibaadah im Jenseits vor dem
Feuer schützt und uns der Ewigkeit im Paradies näher
bringt.
Obwohl der
beste Gottesdienst ('Ibaadah) die Erfüllung der
von Allah auferlegten Pflichten wie beispielsweise das
Pflichtgebet, das Entrichten der Armenabgabe (Zakah),
das Fasten im Monat Ramadhan etc. darstellt, so sollte
der Muslim trotzdem sein gesamtes Leben als
"Gottesdienst" betrachten, da er in jeder
Situation und immer Allah und Seinem Propheten
gehorsam sein muß.
Der Muslim
kann jede auch noch so alltägliche Handlung durch die
entsprechende Absicht (Niyah) nutzen, um Allahs
Wohlgefallen zu erlangen, also um Allah zu dienen.
Wenn der
Muslim beispielsweise früh zu Bett geht mit der Absicht
(Niyah), rechtzeitig zum Morgengebet
aufzustehen, allein, um Allah zufriedenzustellen, so ist
dies 'Ibaadah. Er dient damit Allah und wird
dafür im Jenseits belohnt.
Ißt der
Muslim mit der Absicht, gesund und stark zu bleiben, um
Allah dienen zu können, so daß das Wohlgefallen Allahs
auf ihm sein möge, so ist dies 'Ibaadah. Er
dient damit Allah und wird dafür im Jenseits belohnt.
Selbst eine
fremde Frau auf der Straße ist für den muslimischen Mann
eine Gelegenheit, Allah zu dienen, indem er das
entsprechende Verbot Allahs zu dessen Zufriedenheit
einhält, seine Blicke senkt und diese Frau nicht
anblickt.
Auch ein
einfacher Baum bietet eine solche Gelegenheit, indem der
Muslim bei seinem Anblick über die Schöpfung Allahs
nachdenkt und Allah preist, was Allah wohlgefällig ist.
Somit kann
und soll der Mensch sein gesamtes Leben einzig Allah
widmen und Ihm allein dienen. Dies stellt den wahren
Gottesdienst (Ibaadah) dar.
{Þõáú
Åöäøó ÕóáÇÊöí æóäõÓõßí æóãóÍúíóÇíó æóãóãóÇÊöí áöáøóåö
ÑóÈøö ÇáúÚóÇáóãöíäó(162) áÇ ÔóÑöíßó áóåõ æóÈöÐóáößó
ÃõãöÑúÊõ æóÃóäóÇ Ãóæøóáõ ÇáúãõÓúáöãöíäó(163)}
(ÇáÃäÚÇã:
162-163)
"Sag: Gewiß, mein Gebet und mein Schlachtopfer (oder:
meine Kulthandlung), mein Leben und mein Sterben gehören
Allah, dem Herrn der Welten.
Er hat keinen Teilhaber. Dies ist mir befohlen worden, und ich bin der erste der Muslime (der erste der Ihm ergebenen)." (Qur'an 6: 162-163)